Lohnabrechnung bei Minijob

Hier kann eine Lohnabrechnung für Minijobs online und kostenlos mit einem Minijobrechner für 2023 oder 2024 berechnet werden.


Minijob Rechner

 Euro


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Minijobs, bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse wurden auch als 520 Euro bzw. 450 Euro-Jobs bezeichnet, da das Arbeitsentgelt für diese Art der Lohnabrechnung in der Regel nicht mehr als 520 Euro (450 Euro vor Okt. 2022) pro Monat betragen durfte. Seit Okt. 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze allerdings dynamisiert. Es findet somit eine automatische Erhöhung der Grenze entsprechend des Mindestlohns statt. In 2024 dürfte die Geringfügigkeitsgrenze aufgrund der Mindestlohnerhöhung bei 538 Euro liegen. Gesetzliche Regelungen finden Sie unter anderem in § 8 SGB IV.

Der Arbeitgeber übernimmt bei den Minijobs die Kosten für die Rentenversicherung (15%) sowie gegebenenfalls für die Krankenversicherung (13%) und die pauschale Lohnsteuer (2%). Außerdem sind die Umlagenkosten für Krankheit U1 (2023: 1,10%, 2024: 1,10%), Schwangerschaft / Mutterschaft U2 (2023: 0,24%, 2024: 0,24%) und die Insolvenzgeldumlage U3 (2023: 0,06%, 2024: 0,06%) sowie die Unfallversicherung zu tragen. ERst, wenn der Minijobber die Kosten für die Aufstockung der Rentenversicherung auf den Regelsatz (2024: 18,6%) trägt, erwirbt er entsprechende Rentenansprüche.

Ab einem Arbeitsentgelt oberhalb der Minijobgrenze bis (aktuell) 2.000 Euro liegt der sogenannte Übergangsbereich, bei dem es mit zunehmendem Arbeitslohn zu einem Anstieg der Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung kommt. Erst ab dem Übergangsbereich sind Arbeitnehmer in der Regel gesetzlich krankenversichert. Auf nachfolgender Seite können Sie eine Standard-Lohnabrechnung für "normale" Beschäftigungsverhältnise berechnen.


Geringfügigkeitsgrenzen für Minijobs
ZeitraumMinijobgrenze
bis 31.09.2022bis 450 Euro
ab 01.10.2022bis 520 Euro
ab 01.01.2024bis 538 Euro


   

Lohnabrechnung für Minijobber erstellen

Mit dem Minijobrechner kann eine Lohnberechnung für Minijobber im betrieblichen Bereich online durchgeführt werden. Zusätzlich finden Sie hier einen Rechner für das Haushaltsscheckverfahren (Minijobs für private Haushalte). Die Abrechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr. Auch Minijobber haben Anspruch auf eine Lohnabrechnung in schriftlicher Form, als Verdienstnachweis oder um die Abrechnung überprüfen zu können.

Bestandteile der Minijob-Lohnabrechnung sind etwa:
- Adressdaten Arbeitgeber
- Adressdaten und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
- Beschäftigungsbeginn
- Angaben über Abrechnungszeitraum
- Bruttolohn
- Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
- Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen
- Art und Höhe der Abzüge (z.B. Sozialversicherungen)
- Abschlagszahlungen und Vorschüsse
- Nettoauszahlungsbetrag



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Ergebnisse der Minijob-Lohnabrechnung

Als Ergebnisse der Minijob-Lohnabrechnung werden neben dem Nettolohn für Arbeitnehmer auch die Beiträge zu den Sozialversicherungen, die pauschale Lohnsteuer sowie die Umlagen für Arbeitgeber berechnet. Berechnet wird außerdem der Aufstockungsanteil zur Rentenversicherung durch den Minijobber. Die Mindestbemessungsgrundlage zur Beitragsberechnung durch den Arbeitnehmer für die Rentenversicherung liegt bei 175 Euro. Während der Minijobber die Nettoauszahlung erhält, meldet der Arbeitgeber zusätzlich die Abgaben für den Minijob-Arbeitnehmer monatlich der Minijob-Zentrale mit einem entpsrechendem Beitragsnachweis und überweist den gemeldeten Betrag.

   

Weitere Pflichten

Die geringfügige Beschäftigung muss bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft) innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit des Arbeitnehmers angemeldet werden, da sonst Bußgelder wegen Schwarzarbeit drohen. Für Minijobber müssen gem. §17(1) Milog die geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden. Hierfür eignen sich Stundenzettel Für Minijobber, in denen der Beginn und das Ende der Arbeitszeit sowie die Dauer eingetragen werden können. Beachten Sie hierzu auch die Aufbewahrungsfristen.


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Lohnabrechnung-Minijob-Haftung

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