Lohnabrechnungsprogramm

Lohnabrechnungsprogramm - Kostenlose Lohnabrechnungssoftware zur Berechnung oder Überprüfung von einfachen Lohnabrechnungen


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Mit dem Lohnabrechnungsprogramm auf dieser Seite lassen sich online einfache Lohnabrechnungen durchführen bzw. überprüfen. Die Lohnsoftware berechnet neben den Abzügen für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen auch das Nettogehalt.



   

Lohnabrechnungsprogramm

Die Lohnabrechnungssoftware soll nur einfache Lohnabrechnungen für Festgehälter beispielhaft durchführen. Die Bereitstellung der Lohnauswertungen durch das Lohnprogramm erfolgt ohne Gewähr. Falls Lohnabrechnungen auf Basis von Stundenlöhnen oder Niedriglöhne wie Minijobs oder in der Gleitzone bzw. im Übergangsbereich durchgerechnet werden sollen, schauen Sie auf die Seite lohnrechner.com.de.



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Aufgaben eines Lohnabrechnungsprogramms

Lohnabrechnungsprogramme haben vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Erste Aufgabe ist das Anlegen von Firmen- und Personenstammdaten. Neben dem Erstellen und Ausdrucken der zumeist monatlichen Gehaltsabrechnungen für die Arbeitnehmer sind außerdem Meldungen an die Sozialkassen zu versenden. Zudem sind jährliche Lohnsteuerbescheinigungen zu erstellen und Lohnsteuer-Anmeldungen in monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Abständen an die Betriebsstättenfinanzämter zu übermitteln. Lohnprogramme unterstützen Sie bei der Überprüfung und Korrektur der laufenden Lohnabrechnung oder bereits abgerechneter Monate. Für die Finanzbuchhaltung gibt es zumeist eine Schnittstelle mit entsprechenden Buchungsvorschlägen, um die Lohnkosten als Betriebsausgaben zu erfassen. Bei Gesetzesänderungen sind zumindest jährlich entsprechende Softwareupdates notwendig. Lohnabrechnungsprogramme müssen weiterhin den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen, denn die GoBD gelten auch auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchführung wie z.B. die Lohnabrechnung. Die Finanzbehörden haben das Recht, die mithilfe des Lohnabrechnungsprogramms erstellten und nach § 147 Absatz 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen. Bereits hieraus wird ersichtlich, dass zur Nutzung von Lohnabrechnungsprogrammen auch ein entsprechendes Fachwissen notwendig ist. Als Alternativen zur Lohnabrechnungssoftware wird die Lohnbuchhaltung daher auch häufig an externe Lohnbüros oder Steuerberater übertragen.


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