Hier gibt es Informationen zur (elektronischen) Lohnsteuerkarte mit Link für die Online Berechnung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Die gelbe Lohnsteuerkarte wurde letzmalig für das Steuerjahr 2010 ausgestellt. Mittlerweile gibt es die Lohnsteuerkarte in elektronischer Form. Die früher auf der Lohnsteuerkarte festgehaltenen Informationen heißen mittlerweile elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale - abgekürzt ELStAM.
Auf der Hauptseite zu den Lohnabrechnungen lassen sich die Auswirkungen der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für 2024 oder 2023 online berechnen. Die Lohnsteuerberechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale der elektronischen Lohnsteuerkarte sind in § 39 EStG definiert. Demnach zählen hierzu unter anderem die Steuerklasse (§ 38b (1) EStG ) sowie der Faktor (§ 39f EStG ), die Zahl der Kinderfreibeträge (§ 38b (2) EStG ), der Lohnsteuerfreibetrag sowie der Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG ).
Ursprünglich wurden auf der Lohnsteuerkarte der Bruttolohn inklusive der einbehaltenen Lohnsteuer, die Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die abgeführten Sozialversicherungsabgaben eingetragen. Mittlerweile erhalten die Arbeitnehmer für die Abgabe einer Steuererklärung und die Überprüfung der eingegebenen Daten den Ausdruck einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.
Ob sich das Ändern der Lohnsteuerklasse für Ehegatten lohnt, kann mit diesem Lohnsteuerklassenrechner ermittel werden. Hier lassen sich Lohnsteuertabellen online erstellen. Unter nachfolgenden Hyperlink finden Sie Lohnsteuerformulare, wie z.B. für den Steuerklassenwechsel oder den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.