Hier lassen sich Sozialversicherungsbeiträge online berechnen - Außerdem erhalten Sie Infos zu den Beitragssätzen der Sozialversicherung und Sozialversicherungsabgaben. Mit dem verwendeten Gehaltsrechner kann der Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungsbeiträge in 2023 und 2024 berechnet werden.
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Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung sind aus der Lohnabrechnung ersichtlich und werden vom Arbeitgeber berechnet und für die meisten Arbeitnehmer vom Bruttogehalt abgezogen und direkt an die Sozialversicherungsträger entrichtet. SV-Beiträge haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu tragen. Der so genannte Arbeitgeberanteil zählt zu den Lohnnebenkosten.
SV-Beiträge | AN | AG |
---|---|---|
Krankenvers. | 7,3% | 7,3% |
Durchschn. Zusbeitr. KV | 0,85% | 0,85% |
KV Ermäßigt | 7% | 7% |
Pflegevers. | 1,7% | 1,7% |
Pflegevers. Sachsen | 2,2% | 1,2% |
Kinderlosenzuschlag PV | 0,6% | 0% |
PV | 0,25% | 0% |
Rentenvers. | 9,3% | 9,3% |
Arbeitslosenvers. | 1,3% | 1,3% |
Die SV-Beiträge von gesetzlich versicherten Arbeitnehmern steigen grundsätzlich nach einem festen Prozentsatz in Relation zum sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Für Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung sind in der Lohnabrechnung allerdings unterschiedliche Bemessungsgrenzen zu berücksichtigen. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer grundsätzlich erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Krankenversicherungspflichtgrenze möglich. Als Alternative zur privaten Krankenversicherung kann die gesetzliche Krankenversicherung als Freiwillige Krankenversicherung gewählt werden. Nachfolgend finden Sie die Jahreswerte für die Beitragsbemessungsgrenzen.
Beitr.-Bemessungsgrenze | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
KV mtl. | 4.837,50 Euro | 4.987,50 Euro | 5.175,00 Euro |
JAEG mtl. | 5.362,50 Euro | 5.550,00 Euro | 5.775,00 Euro |
RV West mtl. | 7.050 Euro | 7.300 Euro | 7.550 Euro |
RV Ost mtl. | 6.750 Euro | 7.100 Euro | 7.450 Euro |
Nach Eingabe von Bruttogehalt, Steuerklasse und weiteren Abrechnungsmerkmalen berechnet der Lohnrechner die Steuern und SV-Beiträge für Arbeitnehmer sowie den sich daraus ergebenden Nettolohn. Berücksichtigt wird auch, dass die SV-Beiträge nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen konstant bleiben. Die Arbeitgeberanteile werden ebenfalls berechnet. Falls zusätzlich die Umlagen U1 und U2 und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entsprechend der jeweiligen Berufsgenossenschaft berechnet werden sollen, kann ein Brutto-Netto-Rechner-Arbeitgeber verwendet werden. Die Berechnungsergebnisse erfolgen ohne Gewähr. Falls zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch die Steuerabzüge berechnet werden sollen, finden Sie alternativ eine Übersicht in tabellarischer Form mit Berechnungsmöglichkeit auf Lohnsteuertabelle.com.de.
Die Beitragssätze in der Sozialversicherung betragen in 2024 bundeseinheitlich:
Rentenversicherung:18,6% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen = 9,3%)
Arbeitslosenversicherung: 2,6% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen = 1,3%)
Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz: 14,6%
ermäßigter Beitragssatz: 14%
Die KV-Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen ebenfalls. Im Durchschnitt beträgt dieser in 2024 1,7%.
Pflegeversicherung: 3,4% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen = 1,7%) Im Bundesland Sachsen zahlen Arbeitnehmer: 2,2% und Arbeitgeber: 1,2%.
Kinderlose Arbeitnehmer zahlen nach Vollendung des 23. Lebensjahrs einen Zuschlag von 0,6%.
Rentenversicherung:18,6% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen = 9,3%)
Arbeitslosenversicherung: 2,6% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen = 1,3%)
Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz: 14,6%
ermäßigter Beitragssatz: 14%
Die KV-Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen vor 2019 nur der Arbeitnehmer. Im Durchschnitt beträgt dieser in 2023 1,6%.
Pflegeversicherung: 3,05% ab Juli 3,4% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen = 1,525% ab Juli 1,7%) Im Bundesland Sachsen zahlen Arbeitnehmer: 2,025% ab Juli 2,2% und Arbeitgeber: 1,025% ab Juli 1,2%.
Kinderlose Arbeitnehmer zahlen nach Vollendung des 23. Lebensjahrs einen Zuschlag von 0,35% ab Juli 0,6%.
Die Beitragsnachweise sind seit 2008 spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bei den entsprechenden gesetzlichen Krankenkassen einzureichen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats spätestens fällig. Bis zu diesem Termin müssen sie auf dem Konto der Krankenversicherung eingegangen sein.